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Gutachten und Expertisen auf den Gebieten der Energieversorgung, Versorgungstechnik, Informationstechnik und Umwelttechnik
EVIT GmbH
Ertragswertrechnungen
Gemäß dem Urteil des BGH vom 16.11.1999 ist der Netzkaufpreis mit dem Ertragswert des Netzes zu vergleichen. Im Fall eines zu hohen Netzkaufpreises ist dieser entsprechend dem ermittelten Ertragswert zu begrenzen.
Im Auftrag des OLG München haben wir hierzu das im BGH-Urteil angesprochene neutrale Gutachten erstellt und am 30.06. 2003 abgeschlossen.
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