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Konzessionsverträge von Kommunen
Als neutrale und erfahrene Gesprächspartner für alle Städte, Gemeinden und Landkreise sind wir insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel oder der Beibehaltung des Konzessionspartners spezialisiert. Im Vorfeld wird ein Gutachten über die Zukunft der Stromversorgung oder der Gasversorgung im betreffenden Kommunalgebiet benötigt, das wir Ihnen anbieten. Fragen der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind hierbei mit dem Konzessionsvertrag aufs engste verbunden.
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