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Emissionshandel

Betreiber von Feuerungen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Feuerungswärmeleistungen in der Größenklasse genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 BImSchG bedürfen der Teilnahme am Emissionshandel.

Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung der notwendigen technologisch und nutzungsbedingt begründeten Emissionen Ihrer Anlagen und der Zuteilung der hierfür auch in Zukunft geltenden Emissionsberechtigungen mit dem Ziel der Sicherung eines mittel- und langfristigen Überschusses von Zertifikaten für einen wirtschaftlich vorteilhaften Emissionshandel.