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Gutachten und Expertisen auf den Gebieten der Energieversorgung, Versorgungstechnik, Informationstechnik und Umwelttechnik
EVIT GmbH
Vermarktung von Überschussstrom
Vom EEG- oder KWK-Gesetz erfasste Stromeinspeisungsmengen sind vom Netzbetreiber aufzunehmen und zu vergüten.
Sog. Kondensationsstrommengen unterliegen dem Wettbewerb. Lieferanten von ins Netz eingespeistem Kondensationsstrom, meist Betreiber von Müllheizkraftwerken, müssen ihr "Stromprodukt" selbst vermarkten. Hierzu ist unsere neutrale Position als Gutachter von Vorteil.
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